Das Elektronischen Rezept (E-Rezept)

Das rosafarbene Papier-Rezept wurde am 1. Januar 2024 durch das E-Rezept abgelöst. Versicherte erhalten verschreibungspflichtige Arzneimittel dann nur noch per E-Rezept und können dieses mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte einlösen. (Ausnahme für Heil und Hilfsmittel sowie für Privatrezepte)

Liebe Patientin, lieber Patient,

wir haben Ihnen als Arzt oder Ärztin ein Arzneimittel verordnet. Im Unterschied zu früher haben Sie jedoch kein Papierrezept erhalten. Der Grund ist, dass Ihre Praxis apothekenpflichtige Arzneimittel nun digital verordnet, als elektronisches Rezept (eRezept).

Rezepte haben Sie bislang auf einem kleinen rosa Formular erhalten. Mit dem eRezept soll der gesamte Weg von der Arztpraxis bis in die Apotheke digital werden. Fehler, die etwa beim Einscannen des Papierrezepts passieren können, werden so vermieden. Zunächst steht das eRezept nur für verschreibungspflichtige Arzneimittel zur Verfügung, später auch für andere Verordnungen.

GANZ EINFACH MIT DER GESUNDHEITSKARTE

Sie können Ihr eRezept einfach mit Ihrer aktuellen elektronischen Gesundheitskarte einlösen – eine neue Karte ist dafür nicht erforderlich. Das Rezept selbst ist jedoch nicht auf Ihrer Karte gespeichert, sondern auf einem besonders gesicherten Server. Die Apotheke liest die Karte ein und kann so auf das Rezept zugreifen.

DIE KARTE MUSS ZUM ANFANG DES QUARTALS EINGELESEN WERDEN!!!

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